- Laufzeit bis Ende 2018 - Fördersumme ca. 30 Millionen Euro
- Ab 1. März und bis Ende Juni dieses Jahres erhalten Antragsteller max. 550 € je kWp und somit bis zu 25 % der förderfähigen Kosten.
- Die Förderung sinkt halbjährlich!
- Ab 01.03.2016 bis zu 25 %
- Absenkung zum 01.07.2016 bis zu 22 %
- Absenkung zum 01.01.2017 bis zu 19 %
- Absenkung zum 01.07.2017 bis zu 16 %
- Absenkung zum 01.01.2018 bis zu 13 %
- Absenkung zum 01.07.2018 bis zum 31.12 2018 (Programmende) bis zu 10 %
- Wirkleistungsbegrenzung auf 50%
- 10 Jahre Zeitwertgarantie auf Batterien notwendig
Weitere Details finden Sie hier.
Stand 23.02.2016